Mittwoch-Sonntag | 14.00 Uhr-19.00 UhrMi - So | 14.00 - 19.00 Uhr
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Parkordnung für Besucher der Thüringer Glitzerwelt

Mit dem betreten des Geländes der Thüringer Glitzerwelt
verpflichtest du dich zur Einhaltung unserer Parkordnung.

Die helle Freude. Herzlich willkommen in der Erlebnisregion Stausee Hohenfelden und der THÜRINGER GLITZERWELT. Wir freuen uns sehr auf Deinen Besuch, bitten Dich um Rücksichtnahme und Vorsicht beim Betreten unserer Veranstaltung. Das bedeutet vor allem, Verantwortung für sich selbst und für andere zu zeigen und die Regeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Darüber hinaus bitten wir Dich, die nachfolgenden Regeln sorgfältig zu beachten.

„Veranstalter“ meint im Folgenden jeweils die GLANZ & GLORIA GmbH, Am Stausee 4, 99448 Hohenfelden.

Gästeverantwortung

Auch wenn wir die geltenden Vorschriften einhalten, erwarten und schätzen wir, dass die Gäste ein gutes Urteilsvermögen haben und verantwortungsbewusst handeln, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit (und die der Personen in ihrer Obhut) zu schützen. Sie müssen nicht nur für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit verantwortlich handeln, sondern auch für die Gesundheit und Sicherheit der Personen in Ihrer Umgebung.

Gäste müssen alle Vorschriften, Empfehlungen und Warnungen LESEN UND ERFÜLLEN und die Freizeiteinrichtungen und -geräte ordnungsgemäß nutzen. Gäste, die sich nicht daranhalten, können ohne Rückerstattung ihres Eintrittstickets vom Gelände verwiesen werden. Bitte beachte die spezifischen Richtlinien, welche ggf. an den Attraktionen, Exponaten und Iglu-Zelten ausgehängt sind.

Jeder Gast verpflichtet sich zu einem zivilen und rücksichtsvollen Umgang mit anderen Gästen und allen Mitarbeitern. Bitte gehe respektvoll mit den Attraktionen, Exponaten und Ausstellungsobjekten, den Besuchern, dem Personal, der Natur und dem See um.

Nutzungsbedingungen für Attraktionen

Schätze Deine körperlichen und geistigen Fähigkeiten ein, BEVOR Du oder eine in Deiner Obhut befindliche Begleitpersonen, insbesondere Minderjährige Veranstaltungselemente auf dem Gelände aktiv nutzen.

NIMM AN KEINER AKTIVITÄT ODER ATTRAKTION TEIL, WENN DU UNTER DEM EINFLUSS VON ALKOHOL, DROGEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB LEGALE MEDIKAMENTE ODER ILLEGALEN SUBSTANZEN) ODER ANDEREN SUBSTANZEN STEHST, DIE DEINE GESUNDHEIT, DEINE SINNE, DEINE GEISTIGE WACHSAMKEIT, DEINE REFLEXE UND/ODER DEINE KOORDINATION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN.

Allgemeine Betriebsregeln

Regeln und Voraussetzungen des Zugangs und der Nutzung

  • Die Kapazität für das Gelände und die seiner Einrichtungen sind begrenzt.
  • Haustiere/Tiere sind im Park nicht erlaubt. Bitte lass keine Tiere in Deinem Fahrzeug zurück!
  • Deine Zugangsberechtigung zum Gelände erlischt, sobald Du das Gelände verlässt. Wenn Du das Gelände vorübergehend verlassen möchtest, musst Du unser Personal vor dem Verlassen informieren, da Du Dich ordnungsgemäß mit einem Ausweisstempel oder einem anderen vom Park festgelegten Identifikationsmittel ausweisen musst, um das Gelände wieder betreten zu können. Ein erneuter Zutritt am selben Tag ist nur mit diesem Identifikationsmittel möglich. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden.
  • Auf dem Gelände und den offiziell ausgewiesenen Parkflächen der THÜRINGER GLITZERWELT, sowie auf den Flächen vor den Eingängen ist es nicht gestattet, ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters Werbung zu betreiben und Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Auszählungen.
  • Die auf dem Gelände installierten Sitzmöglichkeiten sind ausschließlich für Kunden bestimmt, die Essen oder Getränke in einer der Essensverkaufsstellen gekauft haben.

Sicherheitsbestimmungen

  • Das Rauchen ist in den Gebäuden (Iglu-Zelten) und insbesondere in den Attraktionen sowie in den Kinderbereichen des Parks nicht gestattet. Das gleiche gilt auch in den Wartebereichen. Die Brandschutzordnung auf dem Gelände ist strikt einzuhalten. Das Entzünden von Feuer, das Anzünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art und das Grillen sind auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Besucher dürfen nur die für sie vorgesehenen Wege benutzen.
  • Der Besitz und das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schusswaffen, Messer, Ketten, Schlagringe, etc.) ist auf dem Gelände der THÜRINGER GLITZERWELT nicht gestattet.
  • Die Verwendung von ferngesteuerten Flugzeugen und Drohnen ist auf dem gesamten Gelände einschließlich Parkplätzen nicht gestattet.
  • Den Anweisungen des Personals, insbesondere hinsichtlich der Benutzung der einzelnen Attraktionen ist in Deinem eigenen Interesse unbedingt Folge zu leisten.
  • Es ist verboten, absichtlich Lärm zu machen oder tragbare Radios, Kassettenrekorder und ähnliche Geräte zu betreiben.
  • Aus Gründen der Sicherheit für alle Gäste ist das Skateboarden, Rollerbladen und die Benutzung von Rollern aller Art, Fahrrädern, Skates und Pedelecs auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
  • Schwimmen und Baden im Gewässer sind nicht gestattet.
  • Aus Sicherheitsgründen und um die Einhaltung der oben aufgeführten Sicherheitsstandards zu überprüfen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, ordnungsgemäß autorisiertem Personal die Kontrolle von Rucksäcken, Handtaschen, Beuteln oder ähnlichen Gegenständen unter den Umständen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen zu gestatten.

Ticket- und Voucher-Regeln

  • Das Gelände der THÜRINGER GLITZERWELT kann nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
  • Die Eintrittskarte zur THÜRINGER GLITZERWELT berechtigt Dich zur kostenlosen und beliebig häufigen Nutzung aller Attraktionen (außer denen, die vorübergehend geschlossen sein können) während der Öffnungszeiten der Veranstaltung und gemäß der jeweiligen Benutzungsordnung der Attraktionen.
  • Sollten einzelne Attraktionen aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (z. B. starker Wind, eingeschränkte Sicht, Gewitter, COVID-19) nicht nutzbar sein oder nicht stattfinden, hat der Besucher keinen Anspruch auf die volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt auch für den Fall, dass neue Attraktionen noch nicht fertiggestellt sind oder einzelne Attraktionen umgebaut werden müssen.

Nutzung der Einrichtungen und Attraktionen

  • Aus Sicherheits- und Höflichkeitsgründen ist das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen im gesamten Park vorgeschrieben. Die in der THÜRINGER GLITZERWELT betriebenen Einrichtungen werden Dir im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt. Diese besonderen Benutzungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die in Text- oder Bildform ggf. außerhalb der einzelnen Einrichtungen angebracht sind, müssen von allen Benutzern vor der Benutzung der jeweiligen Einrichtungen gelesen und unbedingt beachtet werden. Darüber hinaus ist den spezifischen Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.
  • Für manche Einrichtungen und Attraktionen können besondere Vorschriften hinsichtlich der notwendigen Körpergröße, des erforderlichen Alters und der körperlichen Verfassung der Benutzer gelten. Diese Regeln wurden uns von den Behörden und dem TÜV vorgegeben; sie gelten insbesondere auch für Gäste mit Behinderungen und Schwangere. Bitte beachte, dass bei Gästen mit Behinderungen, die diese Grundvoraussetzungen erfüllen können, diese Gäste bzw. die sie betreuende Person dennoch eigenständig entscheiden müssen, ob die Attraktion für sie individuell geeignet ist.
  • Um wartende Gäste nicht zu benachteiligen, ist es erforderlich, eine Attraktion nach der Benutzung zu verlassen und am Eingang wieder zu betreten.
  • Wenn Du die Bedienungs- oder Betriebsanleitung oder die Anweisungen des Personals wissentlich missachtest, kann das Personals Dich von der Benutzung der Attraktionen ausschließen, ohne dass dadurch ein Schadensersatzanspruch für Dich entsteht. Das Gleiche gilt auch, wenn Du versuchst, Dich vorzudrängeln.
  • Du haftest für alle Schäden, die aus der schuldhaften Missachtung der Benutzungsordnung resultieren oder durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Handlungen verursacht werden.

Recht auf Zutrittsverweigerung

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die gegen die Ordnung und Regeln der THÜRINGER GLITZERWELT verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Gelände angetroffen werden, zum entschädigungslosen Verlassen des Parks aufzufordern und ggf. ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.

Wer andere Personen belästigt, die Einrichtungen entgegen der jeweiligen Benutzungsordnung benutzt oder den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet, kann zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes gezwungen werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes, auch nicht teilweise.

Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Personen, die einen Verstoß gegen die folgenden Regeln begehen, den Zutritt zu seinen Einrichtungen zu verweigern oder sie von dort zu verweisen:

  • Missbräuchliche Verwendung von Eintrittskarten oder Vouchern.
  • Vandalismus oder sonstige schuldhafte Beschädigung der oder des persönlichen Eigentums der Mitarbeiter des Parks.
  • Verhalten, das andere Besucher belästigt oder deren Vergnügen ernsthaft beeinträchtigt.
  • Minderjährige unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere wenn diese die in den vorangegangenen Absätzen beschriebenen Verhaltensweisen zeigen.
  • Konsumieren, Verkaufen oder Verteilen von Drogen oder Betäubungsmitteln innerhalb des Parkgeländes. Zuwiderhandelnde werden sofort des Parks verwiesen und den Behörden gemeldet.
  • Nichteinhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, die, während der COVID-19-Pandemie auferlegt wurden.

Parken von pkw

  • Die Parkplätze werden nicht von uns, sondern für und im Namen der ANKERGRUND GmbH betrieben. Auf deren Parkplatzordnung wird verwiesen. Diese sind an Tafeln beim Befahren der Parkplätze beschrieben. Das Parken ist auf allen ausgewiesenen Parkplätzen Gebührenpflichtig.

Film- und Fotoaufnahmen

  • Deine Filmaufnahmen in der THÜRINGER GLITZERWELT sind für den privaten Gebrauch im Rahmen des KunstUrhG zulässig, d. h. sie bedürfen ggf. der Einwilligung der gefilmten/fotografierten Person. Die Weitergabe von Foto- und Filmmaterial oder die Nutzung von Ideen und Attraktionen für kommerzielle Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
  • Aus Sicherheitsgründen können Bild- und Tonaufnahmen für private Zwecke vorübergehend untersagt werden.
  • Auf der THÜRINGER GLITZERWELT werden zeitweise Film- oder Webcam-Aufnahmen und Fotos von Dritten gemacht. Die Bereiche und Attraktionen sind, soweit möglich, gekennzeichnet. Bitte meide diese Bereiche, wenn Du nicht wünschst, dass eventuell von Dir gemachte Aufnahmen öffentlich verwertet oder per Webcam im Internet ausgestrahlt werden; alternativ kannst Du den Fotografen oder das Filmteam informieren. Tust Du dies nicht, gehen wir davon aus, dass eine solche Nutzung honorarfrei gestattet wird.
  • Aus Sicherheitsgründen werden unsere Attraktionen und der Park per Kamera und Videoaufzeichnung überwacht.

Haftung und Haftungsbegrenzung

Wir haften nur für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GLANZ & GLORIA GmbH (Veranstalter) beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verletzt, haften wir nicht für unvorhersehbare oder untypische Schäden.

Für folgende Situationen und Schäden übernehmen wir keine Haftung:

  • Wenn Du einige unserer Attraktionen benutzt, kannst Du komplett nass werden und/oder mitgeführte Gegenstände können beschädigt werden. Aus diesem Grund bitten wir Dich, keine Gegenstände mitzunehmen, die einen Wasserschaden oder andere Schäden erleiden könnten (z. B. Fotoapparate, Videokameras usw.). Kleidung, die durch Wassereinwirkung unbrauchbar gemacht oder beschädigt wird, sowie Fotoapparate, Videokameras etc. können nicht entschädigt werden.
  • Für abhanden gekommene Gegenstände, insbesondere für Gegenstände, die während der Benutzung einer Attraktion verloren, gehen oder beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso für an Attraktionen oder Einrichtungen abgelegte Gegenstände.

Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

Schadensmeldungen

  • Alle Einrichtungen und Attraktionen der THÜRINGER GLITZERWELT werden sorgfältig gewartet und überwacht. Wenn Du ohne Dein alleiniges eigenes Verschulden einen Schaden erleidest (einschließlich Sach-, Personen- und sonstiger Schäden), musst Du den Schaden vor Verlassen des Geländes der Gästeinformation melden. Melde Dich auch dann, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein Vorfall möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Schaden führen könnte.
  • Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach dem Verlassen des Geländes durch die betreffende Person erfolgt.

Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Betreuer von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für hierdurch verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Diebstahl

Bei jedem Diebstahl im Park wird das Personal. die Polizei und/oder der Sicherheitsdienst benachrichtigen.

Weiterverkauf von Eintrittskarten/Dauerkarten

Um den Weiterverkauf von Eintrittskarten (hierzu zählen auch Rabattcoupons, Dauerkarten, Freikarten und Voucher aller Art für Speisen und Getränke) und den Missbrauch von Dauerkarten zu verhindern, ist dem Erwerber folgendes nicht gestattet:

  • Eintrittskarten zu einem höheren, als dem vom Erwerber selbst gezahlten Erwerbspreis zu verkaufen. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;
  • Eintrittskarten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern;
  • Eintrittskarten im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Betreuungsangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters, zu verwenden;
  • Eintrittskarten auf Internet-Auktionsseiten oder anderen Internet-Plattformen zum Verkauf anzubieten, sei es persönlich oder durch Dritte;
  • Eintrittskarten ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Parkordnung, weiterzugeben;
  • Dauerkarten an Dritte weiterzugeben oder Dritten schuldhaft zu ermöglichen, Dauerkarten in sonstiger Weise zu missbrauchen.

Der Veranstalter ist berechtigt, von Personen, die Eintrittskarten und/oder Dauerkarten unter schuldhaftem Verstoß gegen diese Bestimmungen weitergeben und/oder anbieten, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € je Verstoß zu verlangen. Die Anzahl der Verstöße richtet sich nach der Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder genutzten Eintrittskarten und/oder Dauerkarten.

Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verbote verlieren die Eintrittskarten und Dauerkarten ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Besuch der THÜRINGER GLITZERWELT. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen die vorgenannten Verbote verstoßen haben, den Kauf von Eintrittskarten und Dauerkarten zukünftig zu verweigern und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Stand 10/2023