Herzlich willkommen in der Thüringer Glitzerwelt am Stausee Hohenfelden. Wer das Gelände betritt, erkennt diese Hausordnung an. Wir bitten dich um Rücksicht und Vorsicht: Verantwortung für dich und für andere, Höflichkeit und die Regeln unten.
„Veranstalter“ ist die GLANZ & GLORIA GmbH, Am Stausee 4, 99448 Kranichfeld/Hohenfelden.
Verantwortung der Gäste
Wir halten die geltenden Vorschriften ein. Von unseren Gästen erwarten wir, dass sie umsichtig handeln und auf ihre eigene Gesundheit und Sicherheit achten, auf die der Personen in ihrer Obhut und auf die der Menschen um sie herum.
Lies und befolge alle Vorschriften, Empfehlungen und Warnungen und nutze Einrichtungen und Geräte so, wie sie gedacht sind. Beachte auch die Regeln, die an einzelnen Attraktionen und Exponaten aushängen. Wer sich nicht daran hält, kann ohne Erstattung des Eintritts vom Gelände verwiesen werden.
Geh respektvoll mit anderen Gästen, unseren Mitarbeitenden, den Attraktionen und Exponaten, der Natur und dem See um.
Bevor du eine Attraktion nutzt
Schätze deine körperlichen und geistigen Fähigkeiten ein, bevor du oder eine Person in deiner Obhut, vor allem Minderjährige, eine Attraktion nutzt.
Nimm an keiner Attraktion teil, wenn du unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Stoffen stehst, die deine Gesundheit, deine Sinne, deine Aufmerksamkeit, deine Reflexe oder deine Koordination beeinträchtigen können.
Zutritt
- Das Gelände und seine Einrichtungen fassen nur eine begrenzte Zahl an Gästen.
- Hunde und andere Tiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt, Assistenzhunde ausgenommen. Lass bitte auch keine Tiere im Auto zurück.
- Du kommst nur mit gültiger Eintrittskarte und nur durch die gekennzeichneten Eingänge auf das Gelände. Hab die Karte während des ganzen Besuchs dabei und zeig sie auf Verlangen vor.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen auf das Gelände.
- Mit dem Verlassen des Geländes erlischt deine Zutrittsberechtigung. Möchtest du kurz hinaus und wiederkommen, sag vorher unserem Personal Bescheid. Du bekommst dann einen Stempel oder ein anderes Erkennungszeichen, mit dem du am selben Tag wieder hineinkommst.
- Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, kann am Eingang abgewiesen werden.
Auf dem Gelände
- Rauchen ist in Gebäuden, in den Attraktionen, in den Kinderbereichen und in den Wartebereichen nicht erlaubt.
- Die Brandschutzordnung gilt auf dem ganzen Gelände. Feuer, Feuerwerk jeder Art und Grillen sind verboten.
- Bitte bleib auf den Wegen für Besucher.
- Waffen und gefährliche Gegenstände wie Schusswaffen, Messer, Ketten oder Schlagringe sind nicht erlaubt.
- Drohnen und ferngesteuerte Flugmodelle sind auf dem ganzen Gelände verboten, auch auf den Parkplätzen.
- Absichtlicher Lärm ist nicht erlaubt, ebenso tragbare Radios und ähnliche Geräte.
- Skateboards, Inlineskates, Roller aller Art, Fahrräder und Pedelecs sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
- Schwimmen und Baden im See sind nicht erlaubt.
- Die Sitzplätze auf dem Gelände sind für Gäste, die an unseren Ständen Essen oder Getränke gekauft haben.
- Ohne Erlaubnis des Veranstalters darf niemand auf dem Gelände, auf den Parkplätzen und vor den Eingängen werben, Waren oder Dienstleistungen anbieten, Umfragen machen oder Zählungen durchführen.
- Folge den Anweisungen unseres Personals, vor allem an den Attraktionen. Das ist zu deiner eigenen Sicherheit.
- Aus Sicherheitsgründen darf befugtes Personal Rucksäcke, Taschen und Beutel im Rahmen der Gesetze kontrollieren.
Eintrittskarten
Mit der Eintrittskarte kannst du während der Öffnungszeiten alle Attraktionen so oft nutzen, wie du möchtest, nach den Regeln der jeweiligen Attraktion.
Ist eine Attraktion wegen Wartung, Reparatur oder höherer Gewalt (etwa Sturm, schlechte Sicht oder Gewitter) nicht nutzbar, wird der Eintritt weder ganz noch teilweise erstattet. Das gilt auch, wenn eine neue Attraktion noch nicht fertig ist oder eine Attraktion umgebaut wird.
Attraktionen und Einrichtungen
Trag auf dem ganzen Gelände Oberbekleidung und Schuhe. Für jede Einrichtung gilt ihre eigene Benutzungsordnung. Was an einer Einrichtung in Text oder Bild aushängt, liest du bitte vor der Nutzung und hältst dich daran, ebenso an die Anweisungen unseres Personals.
Manche Attraktionen verlangen eine Mindestgröße, ein Mindestalter oder eine bestimmte körperliche Verfassung. Diese Regeln geben Behörden und TÜV vor, sie gelten auch für Gäste mit Behinderung und für Schwangere. Wer die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet selbst oder mit seiner Begleitperson, ob eine Attraktion für ihn geeignet ist.
Damit niemand zu lange wartet, verlässt du eine Attraktion nach der Nutzung und stellst dich am Eingang neu an. Wer sich vordrängelt oder die Regeln einer Attraktion oder die Anweisungen des Personals bewusst missachtet, kann von der Nutzung ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Schadensersatz.
Du haftest für Schäden, die du durch schuldhaftes Missachten der Benutzungsordnung oder durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln verursachst.
Verweis vom Gelände und Hausverbot
Wer gegen diese Hausordnung verstößt oder ohne gültige Eintrittskarte auf dem Gelände ist, muss das Gelände auf Aufforderung ohne Entschädigung verlassen. Der Veranstalter kann ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen. Dasselbe gilt für alle, die andere Gäste belästigen, Einrichtungen gegen ihre Benutzungsordnung nutzen oder den Anweisungen des Personals nicht folgen. Der Eintritt wird dann weder ganz noch teilweise erstattet.
Der Veranstalter kann insbesondere abweisen oder vom Gelände verweisen, wer
- Eintrittskarten oder Gutscheine missbräuchlich verwendet,
- Einrichtungen oder Eigentum der Mitarbeitenden mutwillig oder schuldhaft beschädigt,
- andere Gäste belästigt oder ihnen den Besuch ernsthaft verdirbt,
- Minderjährige unbeaufsichtigt lässt, vor allem wenn sie sich so verhalten wie oben beschrieben,
- auf dem Gelände Drogen konsumiert, verkauft oder verteilt. Wer das tut, wird sofort vom Gelände verwiesen und den Behörden gemeldet.
Parken
Die Parkplätze betreibt nicht die Glitzerwelt, sondern die ANKERGRUND GmbH. Es gilt deren Parkplatzordnung, die auf Tafeln an den Einfahrten steht. Parken ist auf allen ausgewiesenen Parkplätzen gebührenpflichtig.
Fotos und Filme
Fotos und Filme für private Zwecke sind im Rahmen des Kunsturhebergesetzes erlaubt. Wer andere Menschen aufnimmt, braucht unter Umständen deren Einwilligung. Aufnahmen weiterzugeben oder Ideen und Attraktionen gewerblich zu nutzen, geht nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters. Aus Sicherheitsgründen können private Bild- und Tonaufnahmen zeitweise untersagt werden.
Zeitweise filmen oder fotografieren Dritte auf dem Gelände, auch mit Webcams. Die Bereiche sind, soweit möglich, gekennzeichnet. Möchtest du nicht, dass Aufnahmen von dir veröffentlicht oder per Webcam im Internet gezeigt werden, meide diese Bereiche oder sag dem Fotografen oder dem Filmteam Bescheid. Tust du das nicht, gehen wir davon aus, dass du mit einer honorarfreien Nutzung einverstanden bist.
Aus Sicherheitsgründen werden Attraktionen und Gelände per Kamera überwacht und aufgezeichnet.
Haftung
Wir haften nur für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der GLANZ & GLORIA GmbH. Verletzen wir eine wesentliche Vertragspflicht ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, haften wir nicht für unvorhersehbare oder untypische Schäden.
Keine Haftung übernehmen wir in diesen Fällen:
- Bei manchen Attraktionen kannst du nass werden, und mitgebrachte Gegenstände können Schaden nehmen. Nimm deshalb nichts mit, das durch Wasser oder auf andere Weise beschädigt werden kann, etwa Fotoapparate oder Videokameras. Kleidung, Fotoapparate und Kameras, die durch Wasser beschädigt werden, ersetzen wir nicht.
- Für verlorene Gegenstände, vor allem solche, die bei der Nutzung einer Attraktion verloren gehen oder beschädigt werden, und für Gegenstände, die an Attraktionen oder Einrichtungen abgelegt werden.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Beschränkungen unberührt.
Schäden melden
Alle Einrichtungen und Attraktionen werden sorgfältig gewartet und überwacht. Erleidest du ohne dein alleiniges Verschulden einen Schaden, an Sachen, an deiner Person oder anderer Art, melde ihn vor dem Verlassen des Geländes an der Gästeinformation. Melde dich auch, wenn ein Vorfall vielleicht erst später zu einem Schaden führt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, wenn du den Schaden erst nach dem Verlassen des Geländes meldest, obwohl eine Meldung vorher möglich und zumutbar war.
Aufsichtspflicht
Eltern und Betreuer von Gruppen erfüllen ihre Aufsichtspflicht bitte sorgfältig, wir können sie davon nicht entbinden. Verletzen sie die Aufsichtspflicht, tragen sie nach den gesetzlichen Bestimmungen die volle Verantwortung für die Schäden, die daraus entstehen.
Diebstahl
Bei jedem Diebstahl auf dem Gelände benachrichtigt das Personal die Polizei oder den Sicherheitsdienst.
Weiterverkauf von Eintrittskarten
Damit Eintrittskarten nicht weiterverkauft und Dauerkarten nicht missbraucht werden, ist es nicht erlaubt,
- Eintrittskarten teurer zu verkaufen, als man sie selbst gekauft hat, auch nicht bei einer privaten Weitergabe,
- Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich zu verkaufen,
- Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters für Gewinnspiele, Reise- oder Betreuungsangebote oder öffentlich für Werbung zu verwenden,
- Eintrittskarten auf Auktionsseiten oder anderen Plattformen im Internet anzubieten, selbst oder über andere,
- Eintrittskarten ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Hausordnung weiterzugeben,
- Dauerkarten an andere weiterzugeben oder anderen schuldhaft einen Missbrauch zu ermöglichen.
Als Eintrittskarten gelten dabei auch Rabattgutscheine, Dauerkarten, Freikarten und Gutscheine aller Art für Speisen und Getränke.
Wer schuldhaft gegen diese Regeln verstößt, muss dem Veranstalter eine Vertragsstrafe von 100 € je Verstoß zahlen. Die Zahl der Verstöße richtet sich nach der Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder genutzten Karten. Die betroffenen Karten verlieren ihre Gültigkeit. Der Veranstalter kann diesen Personen außerdem künftig den Kauf von Karten verweigern und weitere zivil- oder strafrechtliche Schritte einleiten.
Stand: Oktober 2026